Promozione di un’informazione adeguata di persone con disabilità sulla violenza, sulle misure volte alla prevenzione e sulla protezione dalla violenza.
Contenuto
Menschen mit Behinderung machen 22 % der Wohnbevölkerung aus. Auch sie müssen über Gewalt informiert werden und wissen, wo sie Unterstützung oder Beratung finden können, sei es als Gewaltbetroffene, als Gewaltausübende, als Zeuginnen oder Zeugen oder Bürgerinnen oder Bürger. Die im Rahmen des NAP IK an die breite Öffentlichkeit gerichteten Informationen müssen auch dieser Gruppe und ihren besonderen Bedürfnissen Rechnung tragen. Dies bedingt, dass Inhalte und Materialien für Menschen mit verschiedenen Arten von Behinderungen erstellt werden müssen. Ausserdem müssen Menschen mit Behinderung informiert sein über die Formen von Gewalt, die sie besonders betreffen, und über die Unterstützungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit diesen spezifischen Gewaltformen oder mit Gewalt, die sich direkt gegen sie richtet. Das EBGB stellt durch das jährliche Monitoring des NAP IK sicher, dass die im Rahmen des Schwerpunkts 1 ergriffenen Massnahmen behindertengerecht konzipiert sind und wo angebracht die Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung berücksichtigen.
Obiettivo
Nach Ablauf des NAP IK 2022–2026 sind Menschen mit Behinderung besser informiert über Gewalt und Stellen, wo sie Hilfe und Informationen erhalten. Zudem verfügen sie über detailliertere Informationen zu den Gewaltformen, von denen sie besonders betroffen sind, und zu Stellen, wo sie eine bedarfsgerechte Unterstützung erhalten. Die Bedürfnisse von Frauen mit Behinderung werden besonders berücksichtigt.
Responsabilità
Ufficio federale per le pari opportunità delle persone con disabilità UFPD, Dipartimento federale dell'interno DFI
Partners
Alle am Schwerpunkt 1 «Information und Sensibilisierung der Bevölkerung» beteiligten Akteurinnen und Akteure. Je nach Ergebnissen der Arbeiten im Zusammenhang mit dem Postulat 20.3886 Roth «Gewalt an Menschen mit Behinderung in der Schweiz» können weitere Partnerinnen und Partner beigezogen werden.
Stato
In corso
Stato di attuazione
Tappe principali e calendario
Ende 2022: Die Arbeiten im Zusammenhang mit dem Postulat 20.3886 Roth sind soweit fortgeschritten, um konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Information von Menschen mit Behinderung über Gewalt unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse von Frauen mit Behinderung formulieren zu können.
Ende 2026: Menschen mit Behinderung, insbesondere Frauen mit Behinderung, erhalten in verschiedenen zugänglichen Formaten Informationen über Gewalt im Allgemeinen und über die verfügbaren Unterstützungsangebote im Zusammenhang mit Gewalt. Sie verfügen auch über gezielte Informationen über die Formen von Gewalt, denen sie besonders ausgesetzt sind, und über Unterstützungsangebote, die speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Das EBGB nimmt an den Sitzungen der interdepartementalen Arbeitsgruppe Umsetzung Istanbul-Konvention (IDA-IK) zum jährlichen Monitoring des NAP IK teil. Weitere Zwischenschritte werden gestützt auf die Ergebnisse des Berichts in Erfüllung des Postulats 20.3886 Roth festgelegt.
Basi legali
vigenti
BehiG
UN-BRK
Standard eCH-0059
OHG
Basi legali
da istituire
Nein
Indicatori e obiettivi quantitativi
Indikator 1: Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 20.3886 Roth ist verabschiedet. Weitere Indikatoren werden später unter Berücksichtigung der im Bericht in Erfüllung des Postulats 20.3886 Roth empfohlenen Massnahmen festgelegt.
Altre basi
LDis / postulato Roth 20.3886 / Strategia Parità 2030
Risorse
Die Ressourcen für die Bearbeitung des Postulats 20.3886 Roth werden in einem anderen Rahmen bereitgestellt. Die Ressourcen zur konkreten Verbesserung der Informations- und Unterstützungsangebote werden zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.
Campo d'azione
Violenza di genere PAN CI: Priorità I. Informare e sensibilizzare la popolazione
In che misura i Cantoni, le Città o i Comuni sono coinvolti nell’applicazione della misura?
Menschen mit Behinderung sind Bürgerinnen und Bürger der Kantone, Städte und Gemeinden wie alle anderen Menschen in der Schweiz auch. Präventionskampagnen für die breite Öffentlichkeit müssen sich auch an sie richten.