Promozione di un’informazione adeguata di persone con disabilità sulla violenza, sulle misure volte alla prevenzione e sulla protezione dalla violenza.
Contenuto
Menschen mit Behinderung machen 22 % der Wohnbevölkerung aus. Auch sie müssen über Gewalt informiert werden und wissen, wo sie Unterstützung oder Beratung finden können, sei es als Gewaltbetroffene, als Gewaltausübende, als Zeuginnen und Zeugen oder Bürgerinnen und Bürger. Die im Rahmen des NAP IK an die breite Öffentlichkeit gerichteten Informationen müssen auch dieser Gruppe und ihren besonderen Bedürfnissen Rechnung tragen. Dies bedingt, dass Inhalte und Materialien für Menschen mit verschiedenen Arten von Behinderungen erstellt werden müssen. Ausserdem müssen Menschen mit Behinderung informiert sein über die Formen von Gewalt, die sie besonders betreffen, und über die Unterstützungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit diesen spezifischen Gewaltformen oder mit Gewalt, die sich direkt gegen sie richtet. Das EBGB stellt durch das jährliche Monitoring des NAP IK sicher, dass die im Rahmen des Schwerpunkts 1 ergriffenen Massnahmen behindertengerecht konzipiert sind und wo angebracht die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung berücksichtigen.
Diese Maßnahme steht in direktem Zusammenhang mit einer intersektionalen Perspektive, insbesondere der Perspektive von Frauen mit Behinderung.
Obiettivo
Nach Ablauf des NAP IK 2022–2026 sind Menschen mit Behinderung besser informiert über Gewalt und Stellen, wo sie Hilfe und Informationen erhalten. Zudem verfügen sie über detailliertere Informationen zu den Gewaltformen, von denen sie besonders betroffen sind, und zu Stellen, wo sie eine bedarfsgerechte Unterstützung erhalten. Die Bedürfnisse von Frauen mit Behinderung werden besonders berücksichtigt.
Responsabilità
Ufficio federale per le pari opportunità delle persone con disabilità UFPD, Dipartimento federale dell'interno DFI
Partners
Alle am Schwerpunkt 1 «Information und Sensibilisierung der Bevölkerung» beteiligten Akteurinnen und Akteure. Je nach Ergebnissen der Arbeiten im Zusammenhang mit dem Postulat 20.3886 Roth «Gewalt an Menschen mit Behinderung in der Schweiz» können weitere Partner/-innen beigezogen werden.
Stato
In corso
Stato di attuazione
In Folge des Postulats 20.3886 befinden sich verschiedene Massnahmen in Umsetzung:
- Das Online-Hilfsmittel zur Gestaltung barrierefreier Beratungsangebote («Barrierefreie Beratungsangebote – Informationen und Selbsttest») liegt als erste Version in Deutsch und Französisch vor. Die Kommunikation erfolgt gemäss aktueller Planung im Sommer 2026; die italienische Version folgt gemäss aktueller Planung im Herbst 2026 (Massnahme 5 gemäss Postulatsbericht). Das Hilfsmittel unterstützt Anbieterinnen und Anbieter von Beratungs- und Unterstützungsangeboten dabei, die Barrierefreiheit und Informationsvermittlung zu verbessern.
- 2026 führt die Schweizerische Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) eine Konsultation unter den Kantonen zu internen und externen Meldemechanismen in Institutionen durch; Erkenntnisse daraus können – soweit passend – für die Weiterentwicklung von Unterstützung und Zugänglichkeit berücksichtigt werden.
- Das EBGB steht mit den Stellen im Austausch, die die Massnahmen in Schwerpunkt I verantworten, um die Sensibilität für das Thema Behinderung zu verbessern. So wurde das Thema Barrierefreiheit in die Materialien der nationalen Präventionskampagne gegen Gewalt aufgenommen, die am 11.11.2025 lanciert wurde.
- 2026: Rechtsgutachten «Häusliche Gewalt in Institutionen für Menschen mit Behinderungen» (Februar 2025) liegt vor; das EBGB diskutiert die Ergebnisse mit den interessierten Kreisen und prüft das weitere Vorgehen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Bundesstellen, insb. dem Bundesamt für Justiz (BJ).
Tappe principali e calendario
Ende 2022: Die Arbeiten im Zusammenhang mit dem Postulat 20.3886 Roth sind soweit fortgeschritten, um konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Information von Menschen mit Behinderung über Gewalt unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse von Frauen mit Behinderung formulieren zu können. 2023: Veröffentlichung des Berichts.
Laufend: Das EBGB nimmt an den Sitzungen der interdepartementalen Arbeitsgruppe Umsetzung Istanbul-Konvention (IDA-IK) zum jährlichen Monitoring des NAP IK teil. 2025: Das EBGB sorgt dafür, dass das Material der am 11.11.2025 lancierten nationalen Präventionskampagne gegen Gewalt verschiedene für Menschen mit Behinderungen zugängliche Inhalte umfasst.
Sommer 2026: Online-Hilfsmittel zur Gestaltung barrierefreier Beratungsangebote und Informationen ist online verfügbar (DE/FR) und wird gemäss aktueller Planung im Sommer 2026 kommuniziert. Italienisch folgt gemäss aktueller Planung im Herbst 2026.
Ende 2026: Laufende Vorstellung des Online-Hilfsmittels bei kantonalen Stellen und weiteren interessierten Kreisen (Multiplikation / Anwendungsfragen).
Ende 2026: Das EBGB befähigt Beratungsstellen und Unterstützungsangebote, Menschen mit Behinderungen (inkl. gewaltbetroffene Menschen) adäquat und in geeigneten Formaten über die verfügbaren Angebote und spezifischen Formen von Gewaltbetroffenheit zu informieren.
Basi legali
vigenti
BehiG
UN-BRK
Standard eCH-0059
OHG
Basi legali
da istituire
Nein
Indicatori e obiettivi quantitativi
Indikator 1: Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 20.3886 Roth ist verabschiedet.
Indikator 2: Die nationale Präventionskampagne gegen Gewalt vom 11.11.2025 bietet verschiedene Materialien, die für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind, und berücksichtigt diese Zielgruppe.
Altre basi
LDis / postulato Roth 20.3886 / Strategia Parità 2030
Risorse
Rund 100'000 Franken im Rahmen des Budgets des EBGB.
Campo d'azione
Violenza di genere PAN CI: Priorità I. Informare e sensibilizzare la popolazione
In che misura i Cantoni, le Città o i Comuni sono coinvolti nell’applicazione della misura?
Menschen mit Behinderung sind Bürgerinnen und Bürger der Kantone, Städte und Gemeinden wie alle anderen Menschen in der Schweiz auch. Präventionskampagnen für die breite Öffentlichkeit müssen sich auch an sie richten.