Valutazione di misure sostenute contro la mutilazione di organi genitali femminili e rapporto per il Consiglio federale.
Contenuto
BAG und SEM haben im Auftrag des Bundesrates ein Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung initiiert und unterstützen seit 2016 dessen Massnahmen in den Bereichen Information, Prävention, Versorgung, Beratung, Sensibilisierung und Vernetzung. Zielgruppen sind sowohl Fachpersonen aus dem Gesundheits-, Integrations-, Asyl-, Gleichstellungs-, Sozial-, Kindesschutz- und Polizei-/Justizbereich, sowie Migrantinnen und Migranten aus betroffenen Communities. Der Bundesrat hat am 25. November 2020 im Rahmen des Postulatsberichts Rickli 18.3551 das BAG und das SEM beauftragt, die Massnahmen des «Netzwerks gegen Mädchenbeschneidung» weiter zu unterstützen (s. Kapitel 3.1 Finanzielle Beiträge an Dritte), zu prüfen, wie die Datenlage zu weiblicher Genitalverstümmelung in der Schweiz verbessert werden kann und die interdisziplinäre Vernetzung auf Bundesebene zu fördern (siehe Massnahme 36). Diese Massnahmen wurden evaluiert und der Bundesrat mit dem Bundesratsbeschluss vom 15.11.2023 das EDI und EJPD erneut damit beauftrag die Unterstützung des Netzwerks gegen Mädchenbeschneidung bis Ende 2029 weiterzuführen.
Obiettivo
In der Schweiz lebende Mädchen sind vor weiblicher Genitalverstümmelung (FGM) geschützt.
Von weiblicher Genitalverstümmelung betroffene und gefährdete Frauen und Mädchen werden von Fachpersonen kompetent betreut und beraten. Der Bundesrat ist zum Stand der Umsetzung von Massnahmen gegen Verstümmelung weiblicher Genitalien 2025-2029 informiert.
Responsabilità
Ufficio federale della sanità pubblica UFSP, Dipartimento federale dell'interno DFI, Segreteria di Stato della migrazione SEM, Dipartimento federale di giustizia e polizia DFGP
Partners
Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung
Stato
In corso
Stato di attuazione
Laufender Vertrag Januar 2025 bis Dezember 2029: Weiterführen der Unterstützung der Massnahmen des Netzwerks gegen Mädchenbeschneidung.
Juli 2021-Dezember 2024: Unterstützung der Massnahmen des Netzwerks gegen Mädchenbeschneidung. Abgeschlossen
Frühling 2023: Die Massnahmen des Netzwerks gegen Mädchenbeschneidung wurden evaluiert.
Sommer 2023: Subventionsvertrag 2021-2023 wurde bis Ende 2024 verlängert.
Herbst 2023: Berichterstattung an den Bundesrat zur Umsetzung er Massnahmen im Rahmen des Postulatsberichts 18.3551 Rickli. Mit dem Bundesratsbeschluss vom 22.11.2023 wurde das EDI (BAG (Federführung), EBG) und das EJPD (SEM) beauftragt in den Jahren 2025–2029 gemeinsam das Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung Schweiz mit insgesamt maximal 300'000 Franken pro Jahr zu unterstützen.
Tappe principali e calendario
Januar 2025 bis Dezember 2029: Weiterführen der Unterstützung der Massnahmen des Netzwerks gegen Mädchenbeschneidung.
Juli 2021 bis Dezember 2023: Weiterführen der Unterstützung der Massnahmen des Netzwerks gegen Mädchenbeschneidung.
Frühling 2023: Evaluation der Massnahmen des Netzwerks.
Sommer 2023: Berichterstattung an den Bundesrat zur Umsetzung der Massnahmen im Rahmen des Postulatsberichts 18.3551 Rickli.
Sommer 2024: Subventionsvertrags zur Unterstützung der Massnahmen des Netzwerks gegen Mädchenbeschneidung Schweiz 2025-2029.
Frühling 2028: Das EDI (BAG (Federführung), EBG) und das EJPD (SEM) evaluieren bis Ende März 2028 die Umsetzung der realisierten Massnahmen
Frühling 2029 (bis Ende März): Berichterstattung an den Bundesrat zur Umsetzung der Massnahmen im Rahmen des BRB und Antrag zum weiteren Vorgehen.
Basi legali
vigenti
Art. 53 Abs. 3 AIG (Grundsätze der Integrationsförderung) sowie Art. 57 AIG (Information und Beratung) und Art. 58 Abs. 3 AIG (Finanzielle Beiträge)
Art. 12g und h VIntA (SR 142.205) (Förderbereiche) sowie Art. 21 VIntA (Programme und Projekte von nationaler Bedeutung)
Basi legali
da istituire
Nein
Indicatori e obiettivi quantitativi
Fachpersonen verfügen über die notwendigen Kompetenzen oder haben Zugang zu Anlaufstellen, um Mädchen vor weiblicher Genitalverstümmelung zu schützen und betroffene Frauen und Mädchen adäquat zu beraten und zu versorgen. Die Massnahmen 2025-2029 wurden evaluiert und der Bericht an den Bundesrat ist erfolgt.
Altre basi
LStrI / rapporto del CF sul postulato Rickli 18.3551 / Strategia Parità 2030
Risorse
Innerhalb der bestehenden Mittel. Rund CHF 300’000/Jahr (2021-2029) (Unterstützung des Netzwerks gegen Mädchenbeschneidung 2021–2024/ 2025-2029).
Campo d'azione
Violenza di genere PAN CI: Priorità III. Violenza sessualizzata
In che misura i Cantoni, le Città o i Comuni sono coinvolti nell’applicazione della misura?
Das Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung hat die Zielsetzung, Kompetenzen bei betroffenen Fachpersonen und regionale Anlaufstellen aufzubauen. Hierbei stützen sie sich z.T. auf bestehende Regelstrukturen in den Kantonen.