Rilevamenti e annuncio in merito a offerte di sostegno e misure di protezione per bambini esposti a violenza nella relazione con i genitori (attuazione dell’articolo 26 e 31 della Convenzione di Istanbul).
Contenuto
Erhebung von Beispielen aus der Praxis zur zeitnahen Kontaktaufnahme mit und Begleitung von Kindern und Jugendlichen nach Erstinterventionen häuslicher Gewalt, insbesondere Partnerschaftsgewalt unter den erwachsenen Bezugspersonen. Erhebung von Beispielen von Entscheidungen über das Besuchs- und Sorgerecht, welche gewalttätige Vorfälle in Ehe und Partnerschaft gebührend berücksichtigen. Transfer der Erkenntnisse und «Guter Praxis»-Angeboten, die sich direkt und zeitnah an die Kinder und Jugendlichen richten, die von Partnerschaftsgewalt der Eltern oder Erziehungsberechtigten betroffen sind in die Kantone, zu den Gerichten, den KESB und zu den Fachstellen.
Obiettivo
Die Rechte und Bedürfnisse von Kindern, die Gewalt in der elterlichen Paarbeziehung ausgesetzt sind, werden gemäss Art. 26 Istanbul-Konvention bei der Bereitstellung von Hilfe inkl. altersgerechter Beratung gebührend berücksichtigt. Fachpersonen sind über Praxisbeispiele zur zeitnahen Kontaktaufnahme und Unterstützung von Kindern nach Gewalt in der elterlichen Paarbeziehung informiert. Eine Grundlage für die Prüfung eines Transfers von guten Praxisbeispielen in andere Kantone / Regionen liegt vor. In Verfahren ist sichergestellt, dass Gewalttaten gegen Frauen und häusliche Gewalt bei Entscheidungen über das Besuchs- und Sorgerecht Kinder betreffend gebührend berücksichtigt werden (Art. 31 Abs. 1 Istanbul-Konvention). Gewaltbetroffene Elternteile und deren Kinder sind bei der Ausübung des Besuchs- oder Sorgerechts vor weiterem Schaden geschützt (Art. 31 Abs. 2 Istanbul-Konvention). Eine Sammlung von Besuchs- und Sorgerechtsentscheiden bei Gewalt in der elterlichen Paarbeziehung liegt vor und weist auf zentrale Herausforderungen bei der Berücksichtigung von häuslicher Gewalt in der elterlichen Paarbeziehung / Stalking bei der Entscheidfindung hin. Beispiele geeigneter Institutionen / Massnahmen für ein begleitetes Besuchsrecht liegen vor. Eine Grundlage für die Weiterbildung von betroffenen Fachpersonen (insb. Richterinnen und Richter, Behördenmitglieder KESB) liegt vor.
Responsabilità
Conferenza svizzera contro la violenza domestica CSVD, Ufficio federale per l'ugualianza fra donna e uomo UFU, Dipartimento federale dell'interno DFI
Partners
BSV, SVR-ASM, SKP, KOKES, SVK-OHG, Delegierte des NGO-Netzwerks Istanbul-Konvention.
Stato
In corso
Stato di attuazione
2022 begannen die Arbeiten für eine Sammlung von Beispielen guter Praxis bei der Unterstützung von Kindern, die Gewalt in der elterlichen Paarbeziehung ausgesetzt sind. Die in Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnern und Partnerinnen lancierten Erhebungen betreffen auch Entscheidungen über das Besuchs- und Sorgerecht bei Gewalt in der elterlichen Paarbeziehung. Ende Dezember 2022 erfolgte die Mandatserteilung an die Hochschule Luzern (HSL), die Universität Fribourg und die Haute école spécialisée de Suisse occidentale für die Erarbeitung der wissenschaftlichen Grundlage.
Tappe principali e calendario
Juli 2022: Konzepterarbeitung.
Dezember 2022: Mandatsvergabe.
Herbst 2023: Publikation Erhebung(en).
Dezember 2024: Fachpersonen sind informiert / Transfers in andere Kantone / Regionen sind geprüft.
Basi legali
vigenti
Art. 26 und 31 Istanbul-Konvention
Basi legali
da istituire
Nein
Indicatori e obiettivi quantitativi
Erhebungen liegen vor. Betroffene Fachpersonen sind informiert. Transfermöglichkeiten sind geprüft.
Altre basi
Roadmap «Violenza domestica» / rapporto della CSVD sulla Convenzione di Istanbul
Risorse
Innerhalb der bestehenden Mittel.
Campo d'azione
Violenza di genere PAN CI: Priorità II. Formazione e perfezionamento di specialisti e volontari
In che misura i Cantoni, le Città o i Comuni sono coinvolti nell’applicazione della misura?
Kooperationsprojekt Bund-Kantone