Misura 4.4.F.10

"Planungsbericht zur Förderung der Gleichstellung aller Geschlechter und Lebensformen (2022-2025)"

4.4.F.10.

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Contenuto

Der Planungsbericht zur Förderung der Gleichstellung aller Geschlechter und Lebensformen (2022-2025) zeigt auf, wie die Situation der Gleichstellung im Kanton Luzern ist, welches daraus folgend die fokussierten Handlungsfelder der Gleichstellungspolitik für die nächsten Jahre sein sollen und welche Massnahmen es in welchen Handlungsfeldern braucht, um die Gleichstellung wirkungsvoll voranzubringen. Auf Grundlage des wissenschaftlichen Grundlagenberichts über die Gleichstellung im Kanton Luzern aus dem Jahr 2020 wurde der Planungsbericht erstellt. Dieser enthält vier Handlungsfelder mit unterschiedlichen Massnahmen: 1. Förderung der wirtschaftlichen Autonomie (5 Massnahmen), 2. Sensibilisierung und Information (12 Massnahmen), 3. Signalwirkung der kantonalen Verwaltung (4 Massnahmen), 4. Prävention und Verringerung geschlechtsspezifischer Gewalt (8 Massnahmen)

Obiettivo

Der Planungsbericht und der darin enthaltene Massnahmenplan verfolgt folgende übergeordnete Leitsätze resp. Ziele:
- Förderung der wirtschaftlichen Autonomie durch faire Arbeitsbedingungen, gleichberechtigte Teilhabe am Erwerbsleben, Lohngleichheit und Stärkung der beruflichen und sozialen Situation der Luzerner Bevölkerung.
- Bessere Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben durch bedarfsgerechte Kinderbetreuungsstrukturen.
- Vielfältigere Ausbildungs- und Berufsverläufe der Luzerner Bevölkerung durch die Sensibilisierung und Information von Fach- und Beratungspersonen.
- Signalwirkung des Kantons als Arbeitgeber durch die Förderung der Chancengleichheit aller Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung und als Dienstleister durch die Anerkennung der Vielfalt der Luzerner Bevölkerung in seiner Kommunikation und Dienstleistungskultur
- Verbesserung der Sicherheit der Luzerner Bevölkerung durch koordiniertes Vorgehen gegen geschlechtsspezifische Gewalt sowie leichten Zugang zu Anlaufstellen für Betroffene.

Responsabilità

LU LU

Partners

Departemente des Kantons Luzern

Stato

In corso

Stato di attuazione

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Tappe principali e calendario


Basi legali
vigenti

Gesetz über die Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann vom 13. September 1994 (SRL Nr. 24)

Basi legali
da istituire

Indicatori e obiettivi quantitativi

Altre basi

Wissenschaftlicher Grundlagenbericht über die Gleichstellung im Kanton Luzern: https://disg.lu.ch/-/media/DISG/Dokumente/Themen/Gleichstellung/Gleichstellungsbericht/Forschungsbericht_Gleichstellung_HSLU.pdf
Planungsbericht zur Förderung aller Geschlechter und Lebensformen (2022-2025): https://www.lu.ch/-/klu/ris/cdws/document?fileid=9e25dd30b751415d9242d5425f28465a

Risorse


Campo d'azione

Discriminazione Strategia/Piano d’azione/Legge contro la discriminazione

In che misura la Confederazione, le Città o i Comuni sono coinvolti nell’applicazione della misura?