Misura 3.1.2.2

Aiuti finanziari per la prevenzione della violenza contro le donne

3.1.2.2. I progetti e i programmi di prevenzione della violenza contro le donne e della violenza domestica sono sostenuti finanziariamente

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Contenuto

Mit den Finanzhilfen will der Bund sein Engagement gegen Gewalt gegen Frauen und gegen häusliche Gewalt durch die Förderung kriminalpräventiver Massnahmen von Dritten verstärken. Eingabeberechtigt sind öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche nicht gewinnorientierte Organisationen. Die Vergabekriterien sind in Richtlinien festgelegt.

Obiettivo

Die Finanzhilfen wurden 2021 eingerichtet mit dem Ziel, das Engagement von öffentlichen und privaten Akteurinnen und Akteuren in der Prävention von Gewalt zu unterstützen und damit u.a. auch den Anforderungen der Istanbul-Konvention zu entsprechen.

Responsabilità

Ufficio federale per l'ugualianza fra donna e uomo UFU, Dipartimento federale dell'interno DFI

Partners

-

Stato

Permanente

Stato di attuazione

Jährlich zwei Eingabetermine für Gesuche 

Tappe principali e calendario

Jährlich stehen zwei Termine zur Einreichung von Gesuchen zur Verfügung, der 31.1. und der 31.8. Sämtliche Grundlagen, Informationen und Formulare sind auf der Website des EBG publiziert und können als pdf-Dokumente heruntergeladen werden (www.ebg.admin.ch > Über das EBG > Förderung von Projekten mit Finanzhilfen > Finanzhilfen Gewaltprävention > Anleitung: Finanzhilfe Gewaltprävention beantragen). Auf der Website sind Übersichtslisten zu den bewilligten Vorhaben publiziert. In einer Online-Projektsammlung werden die unterstützten Vorhaben präsentiert. Ein Jahresbericht informiert jeweils im 1. Quartal über die Vergabe des Vorjahres.


Basi legali
vigenti

Verordnung über Massnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Verordnung gegen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt) (SR 311.039.7)

Basi legali
da istituire

---

Indicatori e obiettivi quantitativi

Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt; Anzahl Gesuche; Anzahl bewilligte Projekte und unterstützte regelmässige Aktivitäten von Organisationen

Altre basi

Die ersten vier Vergabejahre 2021-2024 wurden evaluiert. Der externe Bericht mit Empfehlungen ist auf der Website des EBG publiziert (www.ebg.admin.ch > Über das EBG > Publikationen > Finanzhilfen).

Risorse

Es stehen jährlich rund 3 Mio. CHF zur Vergabe zur Verfügung. Der Kreditrahmen wird vom Parlament im Rahmen der jährlichen Budgetdebatte genehmigt.


Campo d'azione

Violenza di genere Le misure e i progetti di terzi volti a prevenire la violenza sono promossi

In che misura i Cantoni, le Città o i Comuni sono coinvolti nell’applicazione della misura?

Öffentlich-rechtliche nicht gewinnorientierte Organisationen können Gesuche um Finanzhilfen eingeben. Zudem können Kantone und Gemeinden von den im Rahmen der Finanzhilfen entwickelten Dienstleistungen, Angeboten und Produkten profitieren.