Misura 3.1.1.5

Prevenzione delle mutilazioni genitali femminili

3.1.1.5. Le mutilazioni genitali femminili sono prevenute con diversi mezzi

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Contenuto

Das BAG und SEM unterstützen Massnahmen des «Netzwerks gegen Mädchenbeschneidung» in den Bereichen Prävention, Sensibilisierung, Wissenstransfer, Weiterbildung, Verankerung und Monitoring. Das BAG ergreift Massnahmen zur Verbesserung der Datenlage und der Vernetzung auf Ebene Bund und Kantone.

Obiettivo

In der Schweiz lebende Mädchen sind vor weiblicher Genitalverstümmelung (FGM) geschützt.
Von weiblicher Genitalverstümmelung betroffene und gefährdete Mädchen und Frauen werden von Fachpersonen kompetent betreut.

Responsabilità

Ufficio federale della sanità pubblica UFSP, Dipartimento federale dell'interno DFI

Partners

Staatssekretariat für Migration (SEM), Eidgenössisches Büro für Gleichstellung von Frau und Mann (EBG), Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung (Caritas Schweiz, Sexuelle Gesundheit Schweiz, Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte)

Stato

In corso

Stato di attuazione

Gegenwärtig werden zentrale Massnahmen des Bundes gegen weibliche Genitalverstümmelung, sowie die Versorgungssituation in der Schweiz evaluiert und dem Bundesrat bis Ende 2023 Bericht erstattet. Auf dieser Grundlage wird über weitere Massnahmen ab 2023 entschieden.

Tappe principali e calendario

Juni 2021- Oktober 2023: Umsetzung von Massnahmen des Netzwerks gegen Mädchenbeschneidung
Herbst 2022: Vernetzungstreffen mit Bundesstellen
2022-2023: Massnahmen zur Verbesserung der Datenlage
Ende 2023: Evaluation und Berichterstattung an den Bundesrat


Basi legali
vigenti

Art. 53 Abs. 3 (Grundsätze der Integrationsförderung) sowie Art. 57 (Information und Beratung) und Art. 58 (Finanzielle Beiträge) des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG; SR 142.20).
Art. 12 Abs. 1 Bst. g und h (Förderbereiche) und Art. 21 (Programme und Projekte von nationaler Bedeutung) der Verordnung vom 15. August 2018 über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VlntA; SR 142.205).

Basi legali
da istituire

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Indicatori e obiettivi quantitativi

Weibliche Genitalverstümmelung wird in betroffenen Migrationsgemeinschaften diskutiert und ein Wertewandel hat stattgefunden.
Gefährdete Mädchen sind geschützt, sie und ihre Familien sind beraten
Fachpersonen handeln professionell, erkennen Gefährdungen oder Betroffenheit und wissen wie vorzugehen.
Kantonale Anlaufstellen sind aufgebaut.
Datenlage erlaubt eine genauere Schätzung der Anzahl betroffener und gefährdeter Frauen/Mädchen

Altre basi

Bundesratsbeschluss vom 13. November 2020« Massnahmen zur Prävention weiblicher Genitalverstümmelung »

Risorse

2021: 300’000
2022: 300’000
2023: 300’000 (gemeinsam mit SEM)
10 Stellenprozente 2021-2023


Campo d'azione

Violenza di genere Le misure di protezione delle vittime e di responsabilizzazione delle persone autrici di violenza sono estese

In che misura i Cantoni, le Città o i Comuni sono coinvolti nell’applicazione della misura?

Ein Ziel der Massnahme ist die möglichst weitgehende kantonale Verankerung der Prävention, Beratung und Gesundheitsversorgung im Bereich der weiblichen Genitalverstümmelung. So wird das Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung auch mit dem Aufbau von kantonaler Kompetenzen in den Regelstrukturen beauftragt.