Conciliare lavoro e famiglia
Contenuto
Regelmässige Informationen an die Mitarbeitenden über Rahmenbedingungen, welche die Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Kanton Zug fördern. Ermöglichung von Teilzeitarbeit für Mitarbeitende aller Stufen ohne Benachteiligung gegenüber Anstellungsverhältnissen in Vollzeit. Förderung von Telearbeit in jeder Direktion, damit dies ein selbstverständlicher Bestandteil der Organisations- und Führungskultur im Kanton Zug wird.
Obiettivo
Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Responsabilità
ZG ZG
Partners
-
Stato
Permanente
Stato di attuazione
Diese Massnahme befindet sich in der Umsetzung.
Tappe principali e calendario
Der Regierungsrat hat am 20. Dezember 2022 einen Massnahmenplan für die Jahre 2023–2026 verabschiedet.
Basi legali
vigenti
Verordnung über die Gleichstellung von Frau und Mann vom 22. November 2016 (Gleichstellungsverordnung, GlV-ZG; BGS 132.11
Basi legali
da istituire
Indicatori e obiettivi quantitativi
Anzahl der Anfragen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Anzahl der Mitarbeitenden im Teilzeit- und Vollzeitpensum
Anzahl der Telearbeits-Vereinbarungen
Altre basi
Regierungsratsbeschluss vom 20. Dezember 2022 betreffend Gleichstellung von Frau und Mann: Massnahmenplan 2023–2026
Risorse
Campo d'azione
Conciliabilità e famiglia Promozione della compatibilità nell'amministrazione