Misura 2.4.A.7

Custodia extra-familiare ed extra-scolastica

2.4.A.7.

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Contenuto

Das Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (KiBeG) legt den Rahmen für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung im Kanton Aargau fest. Es hat zum Ziel, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder Ausbildung zu erleichtern sowie die gesellschaftliche, insbesondere die sprachliche Integration und die Chancengerechtigkeit der Kinder zu fördern. Die Gemeinden sorgen dafür, dass ein bedarfsgerechtes Angebot an familienergänzender Betreuung für Kinder bis zum Abschluss der Primarschule zur Verfügung steht. Im Rahmen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten beteiligt sich die Wohngemeinde an den Kosten.

Obiettivo

Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Responsabilità

AR AG

Partners

Gemeinden

Stato

In corso

Stato di attuazione

Im Rahmen des laufenden Programms "Aargau 2030" will der Regierungsrat die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zusätzlich stärken. Die entsprechenden Projektarbeiten laufen

Tappe principali e calendario

Das aktuell gültige Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung trat am 1. August 2016 in Kraft. Die Umsetzung erfolgte auf das Schuljahr 2018/2019. Ob im Rahmen des aktuellen Programms "Aargau 2030" – Teilprojekt Vereinbarkeit von Familie und Beruf – Anpassungen der gesetzlichen Grundlagen erforderlich sein werden, wird sich im Verlauf der Projektarbeiten zeigen.


Basi legali
vigenti

Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (SAR 815.300)

Basi legali
da istituire

Indicatori e obiettivi quantitativi

Altre basi

Programm "Aargau 2030 – Stärkung Wohn- und Wirtschaftsstandort"

Risorse


Campo d'azione

Conciliabilità e famiglia Custodia di bambini complementare alla famiglia

In che misura la Confederazione, le Città o i Comuni sono coinvolti nell’applicazione della misura?