Il Cantone ottiene miglioramenti nella compatibilità tra lavoro e vita familiare
Contenuto
Der Regierungsrat hat im Rahmenkonzept “Frühe Kindheit” die Gewährleistung des Angebotszugangs zur familienergänzenden Kinderbetreuung für alle priorisiert. Daraus resultierte ein Kinderbetreuungsgesetz, welches einkommensabhängige Sozialtarife verstärkt (ab 2023). Neu gilt auch eine innerkantonale Freizügigkeit bei der Wahl der Betreuungsinstitution.
Obiettivo
Der Kanton Glarus stellt sicher, dass genügend bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuungsplätze vorhanden sind.
Responsabilità
GL GL
Partners
Gemeinden, Institutionen
Stato
Permanente
Stato di attuazione
Das Kinderbetreuungsgesetz wurde erfolgreich umgesetzt. Die kantonalen und kommunlen Subventionen zwecks Reduzierung der Elternbeiträge sind seit Januar 2023 umgesetzt. Während der Einführungsphase des neuen Kinderbetreuungsgesetzes werden die Insititution begleitet, damit die Umsetzung der Subventionsabrechnungen funktionieren und das Geld bzw. die Tarifreduktion bei den Eltern ankommt. Ausserdem wurden die Subventionen auch auf die Tagesfamilien ausgeweitet.
Tappe principali e calendario
Landsgemeinde vom 1. Mai 2022 Verabschiedung neues Kinderbetreuungsgesetz, Q3/4 2022 Ausarbeitung der landrätlichen und regierungsrätlichen Verordnungen, Q1 2023 Umsetzung des neuen Gesetzes mit den neuen einkommensabhängigen Sozialtarifen, Q1-4 2023 Umsetzung und Überprüfung der gesetzlichen Grundlagen.
Basi legali
vigenti
Kinderbetreuungsgesetz (KiBG), Kinderbetreuungsverordnung (KiBV), Pauschalbeitragsverordnung (PauBV).
Basi legali
da istituire
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Indicatori e obiettivi quantitativi
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Altre basi
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Risorse
Kanton, Gemeinden und Bund (Anstossfinanzierung)
Campo d'azione
Conciliabilità e famiglia Custodia di bambini complementare alla famiglia
In che misura la Confederazione, le Città o i Comuni sono coinvolti nell’applicazione della misura?
Die Gemeinden beteiligen sich an den Kosten für die familienergänzende Betreuung.
Bund beteiligt sich in den ersten drei Jahren an den Mehrkosten des Kantons und der Gemeinden.