Misura 2.4.A.2

Il Cantone ottiene miglioramenti nella compatibilità tra lavoro e vita familiare

2.4.A.2.

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Contenuto

Der Regierungsrat hat im Rahmenkonzept “Frühe Kindheit” die Gewährleistung des Angebotszugangs zur familienergänzenden Kinderbetreuung für alle priorisiert. Daraus resultierte ein Kinderbetreuungsgesetz, welches einkommensabhängige Sozialtarife verstärkt (ab 2023). Neu gilt auch eine innerkantonale Freizügigkeit bei der Wahl der Betreuungsinstitution.

Obiettivo

Der Kanton Glarus stellt sicher, dass genügend bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuungsplätze vorhanden sind.

Responsabilità

GL GL

Partners

Gemeinden, Institutionen

Stato

Permanente

Stato di attuazione

Das Kinderbetreuungsgesetz wurde erfolgreich umgesetzt. Die kantonalen und kommunlen Subventionen zwecks Reduzierung der Elternbeiträge sind seit Januar 2023 umgesetzt. Während der Einführungsphase des neuen Kinderbetreuungsgesetzes werden die Insititution begleitet, damit die Umsetzung der Subventionsabrechnungen funktionieren und das Geld bzw. die Tarifreduktion bei den Eltern ankommt. Ausserdem wurden die Subventionen auch auf die Tagesfamilien ausgeweitet.

Tappe principali e calendario

Landsgemeinde vom 1. Mai 2022 Verabschiedung neues Kinderbetreuungsgesetz, Q3/4 2022 Ausarbeitung der landrätlichen und regierungsrätlichen Verordnungen, Q1 2023 Umsetzung des neuen Gesetzes mit den neuen einkommensabhängigen Sozialtarifen, Q1-4 2023 Umsetzung und Überprüfung der gesetzlichen Grundlagen.


Basi legali
vigenti

Kinderbetreuungsgesetz (KiBG), Kinderbetreuungsverordnung (KiBV), Pauschalbeitragsverordnung (PauBV).

Basi legali
da istituire

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Indicatori e obiettivi quantitativi

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Altre basi

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Risorse

Kanton, Gemeinden und Bund (Anstossfinanzierung)


Campo d'azione

Conciliabilità e famiglia Custodia di bambini complementare alla famiglia

In che misura la Confederazione, le Città o i Comuni sono coinvolti nell’applicazione della misura?

Die Gemeinden beteiligen sich an den Kosten für die familienergänzende Betreuung.
Bund beteiligt sich in den ersten drei Jahren an den Mehrkosten des Kantons und der Gemeinden.