Misura 1.4.C.3

Adattamento dei criteri per la determinazione dei livelli salariali al momento dell'assunzione di una posizione.

1.4.C.3. Anpassung der Kriterien zur Festlegung der Gehaltsstufen beim Stellenantritt

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Contenuto

Die Berufserfahrung aus einer früheren Tätigkeit wird in der Verwaltung des Kantons Bern neu ab einem Beschäftigungsgrad von 50 Prozent voll, d. h. gleich wie ein Vollzeitpensum, angerechnet.
Zudem wird für Betreuungsarbeit eine Gehaltsstufe für ein volles Jahr angerechnet und auf die Beschränkung der bislang maximal anrechenbaren 15 Stufen wird verzichtet.

Obiettivo

Die Situation neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ihre Erwerbstätigkeit zur Erfüllung von Elternpflichten reduziert haben, wird verbessert.

Responsabilità

BE BE

Partners

-

Stato

Completato

Stato di attuazione

Die neuen Kriterien wurden per 1.1.2023 in Kraft gesetzt.

Tappe principali e calendario

Inkrafttreten des revidierten Art. 40 Personalverordnung (PV): 1.1.23


Basi legali
vigenti

Art. 40 Abs. 3 PV: Direkt dienliche Praxisjahre können mit bis zu vier Gehaltsstufen angerechnet werden. Dabei sind der Beschäftigungsgrad in früheren Stellen und die Vergleichbarkeit früherer Tätigkeiten mit der neuen Stelle sowie die Arbeitsmarktlage angemessen zu berücksichtigen. Eine weiter gehende Anrechnung von Gehaltsstufen ist im Einvernehmen mit dem Personalamt zulässig.
Art. 40 Abs. 4 PV: Berufliche oder ausserberufliche Tätigkeiten wie die Betreuungsarbeit oder die Ausübung eines öffentlichen Amts, die für die Ausübung der Funktion indirekt dienlich sind, können mit einer Gehaltsstufe für ein volles Jahr, höchstens aber mit 15 Gehaltsstufen, angerechnet werden.

Basi legali
da istituire

Art. 40 Abs. 3 PV: Berufserfahrung kann mit bis zu vier Gehaltsstufen für ein volles Jahr angerechnet werden. Dabei sind der Beschäftigungsgrad in früheren Stellen, die Vergleichbarkeit früherer Tätigkeiten mit der neuen Stelle und die Arbeitsmarktla-ge angemessen zu berücksichtigen. Berufserfahrung in früheren Stellen ab einem Beschäftigungsgrad von 50 Prozent wird vollumfänglich zu 100 Prozent angerechnet. Eine weitergehende Anrechnung von Gehaltsstufen ist im Einvernehmen mit dem Perso-nalamt zulässig.
Art. 40 Abs. 4 PV: Ausserberufliche Tätigkeiten wie die Ausübung eines öffentlichen Amts können mit einer Gehaltsstufe für ein volles Jahr angerechnet werden. Für Betreuungsarbeit wird eine Gehaltsstufe für ein volles Jahr angerechnet.

Indicatori e obiettivi quantitativi

---

Altre basi

Personalstrategie des Kantons Bern 2020 bis 2023

Risorse


Campo d'azione

Vita professionale e pubblica Valutazione delle funzioni e valorizzazione degli anni di esperienza

In che misura la Confederazione, le Città o i Comuni sono coinvolti nell’applicazione della misura?

Die Revision von Art. 40 PV hat Auswirkungen auf die Gemeinden, soweit sie das kantonale Personalrecht anwenden.