Analisi della parità salariale nelle aziende con 50 o più dipendenti
Contenuto
Der Kanton Basel-Stadt erarbeitet ein Gesetz, das Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden zu einer Lohngleichheitsanalyse verpflichtet. Die Analyse soll bei negativem Resultat alle vier Jahre wiederholt werden. Die Methode für die Analyse muss wissenschaftlich und rechtskonform sein.
Obiettivo
Förderung der Lohngleichheit durch die Einführung einer Lohngleichheitsanalysepflicht für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden.
Responsabilità
BS BS
Partners
-
Stato
Inizializzato
Stato di attuazione
Ratschlag für ein neues Gesetz wurde vom Regierungsrat im November 2023 an den Grossen Rat überwiesen. Die parlamentarische Beratung fand im 2024 statt. Der Grosse Rat hat das Gesetz nochmals an die vorberatende Kommission überwiesen.
Tappe principali e calendario
Der Ratschlag wurde vom Regierungsrat im November 2023 an den Grossen Rat überwiesen. Die parlamentarische Beratung fand im 2024 statt. Der Grosse Rat hat das Gesetz nochmals an die vorberatende Kommission überwiesen.
Basi legali
vigenti
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Basi legali
da istituire
Gesetz betreffend Lohngleichheitsanalysen im Kanton Basel-Stadt (Lohngleichheitsanalysegesetz)
Indicatori e obiettivi quantitativi
Gender Pay Gap
Verringerung der Lohnunterschiede und des unerklärten Anteils
Altre basi
Grossratsbeschluss vom 3. Juni 2020 zur Überweisung der Motion Nicole Amacher und Konsorten betreffend Lohngleichheit: Lohngleichheitsanalysen für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden (Beschluss Nr. 20/23/9G)
Regierungsratsbeschluss vom 31. Oktober 2023 zur Überweisung der Gesetzesvorlage an den Grossen Rat: Lohngleichheitsanalysengesetz (Beschluss Nr. 23/32/45)
Risorse
Campo d'azione
Vita professionale e pubblica Analisi della parità salariale
In che misura la Confederazione, le Città o i Comuni sono coinvolti nell’applicazione della misura?
Nicht betroffen