Analisi della parità salariale nelle aziende con 50 o più dipendenti
Contenuto
In Abweichung zu den neuen Bestimmungen im Gleichstellungsgesetz des Bundes sollen im Kanton Basel-Stadt Unternehmen bereits ab 50 Mitarbeitenden eine Lohngleichheitsanalyse durchführen. Diese soll unabhängig vom Resultat alle vier Jahre wiederholt werden. Die Methode für die Analyse muss – analog zu den Bestimmungen im GlG – wissenschaftlich und rechtskonform sein. Die Überprüfung der Analyse und die Kommunikation der Resultate sind ebenfalls gemäss den Regelungen im Gleichstellungsgesetz vorzunehmen.
Obiettivo
Förderung der Lohngleichheit durch die Einführung einer Lohngleichheitsanalysepflicht für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden
Responsabilità
BS BS
Partners
-
Stato
In corso
Stato di attuazione
Öffentliche Vernehmlassung im Herbst 2022
Tappe principali e calendario
Beschluss des Regierungsrats zum Gesetzesentwurf: Juni 2022
Parlamentarische Beratung und Verabschiedung im Grossen Rat: ca. September 2022 bis Juni 2023
Umsetzung : nach Verabschiedung im Grossen Rat
Basi legali
vigenti
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Basi legali
da istituire
Gesetz betreffend Lohngleichheitsanalysen im Kanton Basel-Stadt (Lohngleichheitsanalysegesetz)
Indicatori e obiettivi quantitativi
Gender Pay Gap
Verringerung der Lohnunterschiede und des unerklärten Anteils
Altre basi
Beschluss des Grossen Rates vom 3. Juni 2020 zur Überweisung der Motion Nicole Amacher und Konsorten betreffend Lohngleichheit: Lohngleichheitsanalysen für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden (Beschluss Nr. 20/23/9G)
Risorse
Noch offen
Campo d'azione
Vita professionale e pubblica Analisi della parità salariale
In che misura la Confederazione, le Città o i Comuni sono coinvolti nell’applicazione della misura?
Die Gesetzesbestimmungen sind eine Ergänzung zu den Bestimmungen im Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann. Sie orientieren sich deshalb soweit dies sinnvoll erscheint am Verfahren, wie es auf Bundesebene im GlG geregelt ist.