Misura 1.4.A.2

Analisi della parità salariale nelle aziende con 50 o più dipendenti

1.4.A.2. Analisi della parità salariale nelle aziende con 50 o più dipendenti

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Contenuto

In Abweichung zu den neuen Bestimmungen im Gleichstellungsgesetz des Bundes sollen im Kanton Basel-Stadt Unternehmen bereits ab 50 Mitarbeitenden eine Lohngleichheitsanalyse durchführen. Diese soll unabhängig vom Resultat alle vier Jahre wiederholt werden. Die Methode für die Analyse muss – analog zu den Bestimmungen im GlG – wissenschaftlich und rechtskonform sein. Die Überprüfung der Analyse und die Kommunikation der Resultate sind ebenfalls gemäss den Regelungen im Gleichstellungsgesetz vorzunehmen.

Obiettivo

Förderung der Lohngleichheit durch die Einführung einer Lohngleichheitsanalysepflicht für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden

Responsabilità

BS BS

Partners

-

Stato

In corso

Stato di attuazione

Öffentliche Vernehmlassung im Herbst 2022

Tappe principali e calendario

Beschluss des Regierungsrats zum Gesetzesentwurf: Juni 2022
Parlamentarische Beratung und Verabschiedung im Grossen Rat: ca. September 2022 bis Juni 2023
Umsetzung : nach Verabschiedung im Grossen Rat


Basi legali
vigenti

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Basi legali
da istituire

Gesetz betreffend Lohngleichheitsanalysen im Kanton Basel-Stadt (Lohngleichheitsanalysegesetz)

Indicatori e obiettivi quantitativi

Gender Pay Gap
Verringerung der Lohnunterschiede und des unerklärten Anteils

Altre basi

Beschluss des Grossen Rates vom 3. Juni 2020 zur Überweisung der Motion Nicole Amacher und Konsorten betreffend Lohngleichheit: Lohngleichheitsanalysen für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden (Beschluss Nr. 20/23/9G)

Risorse

Noch offen


Campo d'azione

Vita professionale e pubblica Analisi della parità salariale

In che misura la Confederazione, le Città o i Comuni sono coinvolti nell’applicazione della misura?

Die Gesetzesbestimmungen sind eine Ergänzung zu den Bestimmungen im Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann. Sie orientieren sich deshalb soweit dies sinnvoll erscheint am Verfahren, wie es auf Bundesebene im GlG geregelt ist.