Misura 1.1.1.3

Esame dell’introduzione di un obbligo, per le unità sussidiate, di dimostrare il rispetto della parità salariale

1.1.1.3. Il Consiglio federale esamina l’introduzione di un obbligo, per le unità sussidiate, di dimostrare il rispetto della parità salariale e di controllare la loro prassi salariale

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Contenuto

Die Prüfung im Bereich der Subventionen soll sich an bestehende Instrumente im öffentlichen Beschaffungsrecht anlehnen (Prüfung der Lohngleichheit und Pflicht zur Einreichung einer Selbstdeklaration zur Einhaltung der Lohngleichheit). Konkret soll geprüft werden, inwieweit die Pflicht zur Prüfung der Einhaltung der Lohngleichheit und damit verbundene Kontrollen auf Unternehmen, die Bundessubventionen erhalten, ausgehnt werden können und welche subventionierten Unternehmen einer solchen Massnahme unterstellt werden könnten. Eine Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern von EFV und EBG prüft Umsetzungsvarianten und unterbreitet dem Bundesrat bis Ende 2023 ein Aussprachepapier zum weiteren Vorgehen.

Obiettivo

Prüfung der Ausweitung einer Pflicht zum Nachweis der Lohngleichheit für subventionierte Unternehmen auf der Basis einer Analyse von Umsetzungsmöglichkeiten bis Ende 2023

Responsabilità

Amministrazione federale delle finanze AFF, Dipartimento federale delle finanze DFF

Partners

Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG)

Stato

Completato

Stato di attuazione

Weniger als ein Viertel der Bundessubventionen entfällt auf Endempfängerinnen und Endempfänger, bei denen Lohngleichheitsanalysen möglich wären. Ein Teil dieser Unternehmen und Organisationen ist zudem bereits durch die Lohngleichheitsanalysen gemäss GlG erfasst oder muss Lohngleichheitsanalysen im Rahmen des öffentlichen Beschaffungsrechts erbringen. Der Bundesrat hat deshalb im August 2024 beschlossen, auf eine Ausweitung der Lohngleichheitsanalysen zu verzichten. Der Kreis der unterstellten Unternehmen würde mit der Ausweitung nur marginal erweitert. Zudem wurde mit der bestehenden Regelung im GlG  ein wichtiges Ziel - die Sensibilisierung - bereits erreicht.

Tappe principali e calendario

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Basi legali
vigenti

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Basi legali
da istituire

GlG oder SuG

Indicatori e obiettivi quantitativi

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Altre basi

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Risorse

Non specificato


Campo d'azione

Vita professionale e pubblica La discriminazione salariale nel settore pubblico e in quello privato è eliminata.

In che misura i Cantoni, le Città o i Comuni sono coinvolti nell’applicazione della misura?

Wo zweckmässig werden auch kantonale Massnahmen im Bereich Lohngleichheit und Subventionen untersucht.